Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.04.2006 - 8 LA 15/05   

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https://dejure.org/2006,18900
OVG Niedersachsen, 20.04.2006 - 8 LA 15/05 (https://dejure.org/2006,18900)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.04.2006 - 8 LA 15/05 (https://dejure.org/2006,18900)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. April 2006 - 8 LA 15/05 (https://dejure.org/2006,18900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • berufsrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Prüfungsumfang eines Prüfungsausschusses bei der Entscheidung zur Zulassung als Facharzt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2006 - 8 LA 15/05
    Wie sich aus der in § 12 Abs. 3 Satz 1 und 2 WBO 1990 enthaltenen Gegenüberstellung des Nachweises über Inhalt und Umfang der Weiterbildung durch Vorlage der Zeugnisse einerseits und des Nachweises der erworbenen Kenntnisse durch mündliche Darlegung vor dem Prüfungsausschuss andererseits ergibt und in der Rechtsprechung (vgl. VGH München, Urt. v. 15.3.1995 - 7 B 93.1159 -, NJW 1996, 1614 ff.; BVerwG, Beschl. v. 11.12.1995 - 3 B 46/95 -) und in der Literatur (vgl. Narr, a. a. O., W 144 f.) anerkannt ist, beschränkt sich die Aufgabe des Prüfungsausschusses nicht auf die Bewertung allein des sogenannten Fachgesprächs, sondern bezieht sich auch auf die Beurteilung der vorhergehenden fachlichen Weiterbildung.
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 8 LA 177/06

    Möglichkeit einer "ganztägigen und hauptberuflichen" Weiterbildung i.S.v. § 38

    Nur wenn eine diesen Voraussetzungen genügende Weiterbildung abgeschlossen ist, dies in einem Zeugnis des dazu ermächtigten Arztes ordnungsgemäß belegt wird und sich schließlich der Prüfungsausschuss der Kammer aufgrund des Zeugnisses und einer ergänzenden mündlichen Prüfung (vgl. Senatsbeschl. v. 20.4.2006 - 8 LA 15/05 -, GesR 2006, 379 ff. = MedR 2006, 598 ff.) davon überzeugt hat, dass der Arzt die erforderliche Qualifikation besitzt, ist die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen.
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